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   BVerwG, 20.10.1967 - VI C 36.65   

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BVerwG, 20.10.1967 - VI C 36.65 (https://dejure.org/1967,2578)
BVerwG, Entscheidung vom 20.10.1967 - VI C 36.65 (https://dejure.org/1967,2578)
BVerwG, Entscheidung vom 20. Oktober 1967 - VI C 36.65 (https://dejure.org/1967,2578)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Erforderlichkeit des Besitzes besonderer Fachkenntnisse für die Wahrnehmung eines Amtes - "Amt" im Sinne des § 116 Abs. 1 Nr. 3 Bundesbeamtengesetz (BBG)

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 14.02.1963 - VI C 54.61

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

    Auszug aus BVerwG, 20.10.1967 - VI C 36.65
    Die Frage, ob das "Amt" in § 116 Abs. 1 Nr. 3 BBG das allgemeine Eingangsamt der Laufbahn oder das übertragene Aufgabengebiet besonderer Fachrichtung (Dienstposten) bedeute, sei vom VI. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Urteil vom 14. Februar 1963 - BVerwG VI C 54.61 - (BVerwGE 15, 291) im letzteren Sinne beantwortet worden.
  • BVerwG, 26.05.1966 - II C 43.63

    Rückverweisung zur Verhandlung und Entscheidung - Wahrnehmung des Amtes eines

    Auszug aus BVerwG, 20.10.1967 - VI C 36.65
    Der Verwaltungsgerichtshof hat ferner - ebenfalls in Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. zuletzt BVerwGE 24, 133 [136]) -ausgeführt, daß unter "Amt" im Sinne des § 116 Abs. 1 Nr. 3 BBG nicht das statusrechtliche Amt, insbesondere nicht das allgemeine Eingangsamt der Laufbahn, sondern das im Einzelfalle übertragene Aufgabengebiet besonderer Fachrichtung (Amt im funktionellen Sinne, Dienstposten) zu verstehen ist.
  • BVerwG, 16.01.1963 - VI C 10.61

    Versorgung der ehemaligen Berufssoldaten - Berücksichtigung der Rückdatierung des

    Auszug aus BVerwG, 20.10.1967 - VI C 36.65
    Schließlich hat er nicht verkannt, daß es für die Anwendung der genannten Vorschrift nicht genügt, wenn die besonderen Fachkenntnisse für die Wahrnehmung des Amtes lediglich förderlich waren und der Beamte (Berufssoldat, RAD-...) deshalb vielleicht anderen Bewerbern, die eine solche Tätigkeit nicht aufzuweisen hatten, vorgezogen worden ist (vgl. hierzu die Urteile vom 21. Juni 1961 - BVerwG VI C 162.58 -, vom 13. Juni 1962 - BVerwG VI C 167.59 - und vom 16. Januar 1963 - BVerwG VI C 10.61 - [Buchholz BVerwG 232, § 116 BBG Nr. 3 = RiA 1963 S. 205]).
  • BVerwG, 17.01.1961 - II C 29.60

    Festsetzung der Versorgungsbezüge für frühere Berufssoldaten - Berechnung der

    Auszug aus BVerwG, 20.10.1967 - VI C 36.65
    Der II. Senat des Bundesverwaltungsgerichts habe in seinem Urteil vom 17. Januar 1961 - BVerwG II C 29.60 - (Buchholz BVerwG 232, § 116 BBG Nr. 1 = ZBR 1961 S. 184) ausgeführt, der Begriff "notwendige Voraussetzung" im Sinne des § 116 Abs. 1 Nr. 3 BBG erfasse zwar in erster Linie und wohl auch im Regelfall die in Laufbahn- und Prüfungsvorschriften bestimmten besonderen Fachkenntnisse auf wissenschaftlichem, künstlerischem, technischem oder wirtschaftlichem Gebiet; es sei jedoch möglich, daß - bei Fehlen besonderer Laufbahn- und Prüfungsvorschriften - auch aus anderen Gründen besondere Fachkenntnisse - tatsächlich - gefordert würden.
  • BVerwG, 16.09.1965 - II C 64.63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 20.10.1967 - VI C 36.65
    Der Verwaltungsgerichtshof ist im Anschluß an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ohne Rechtsirrtum davon ausgegangen, daß nicht nur die in Laufbahn- und Prüfungsvorschriften geforderten besonderen Fachkenntnisse die "notwendige Voraussetzung" für die Wahrnehmung eines Amtes bilden können, sondern daß in Ermangelung solcher Vorschriften stets weiterhin zu prüfen ist, ob aus anderen Gründen - tatsächlich - für die Besetzung des übertragenen Amtes besondere Fachkenntnisse der in § 116 Abs. 1 Nr. 3 BBG angeführten Art verlangt wurden (vgl. hierzu außer den Nachweisen im Berufungsurteil auch noch die Urteile vom 5. Dezember 1963 - BVerwG II C 73.61 - [Buchholz BVerwG 232, § 116 BBG Nr. 6 = RiA 1964 S. 229] und vom 16. September 1965 - BVerwG II C 64.63 - [Buchholz BVerwG 232, § 115 BBG Nr. 21 = ZBR 1966 S. 90]).
  • BVerwG, 13.06.1962 - VI C 167.59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 20.10.1967 - VI C 36.65
    Schließlich hat er nicht verkannt, daß es für die Anwendung der genannten Vorschrift nicht genügt, wenn die besonderen Fachkenntnisse für die Wahrnehmung des Amtes lediglich förderlich waren und der Beamte (Berufssoldat, RAD-...) deshalb vielleicht anderen Bewerbern, die eine solche Tätigkeit nicht aufzuweisen hatten, vorgezogen worden ist (vgl. hierzu die Urteile vom 21. Juni 1961 - BVerwG VI C 162.58 -, vom 13. Juni 1962 - BVerwG VI C 167.59 - und vom 16. Januar 1963 - BVerwG VI C 10.61 - [Buchholz BVerwG 232, § 116 BBG Nr. 3 = RiA 1963 S. 205]).
  • BVerwG, 05.12.1963 - II C 73.61

    Streit um die Nichtberücksichtigung der vor dem Eintritt des Betroffenen in den

    Auszug aus BVerwG, 20.10.1967 - VI C 36.65
    Der Verwaltungsgerichtshof ist im Anschluß an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ohne Rechtsirrtum davon ausgegangen, daß nicht nur die in Laufbahn- und Prüfungsvorschriften geforderten besonderen Fachkenntnisse die "notwendige Voraussetzung" für die Wahrnehmung eines Amtes bilden können, sondern daß in Ermangelung solcher Vorschriften stets weiterhin zu prüfen ist, ob aus anderen Gründen - tatsächlich - für die Besetzung des übertragenen Amtes besondere Fachkenntnisse der in § 116 Abs. 1 Nr. 3 BBG angeführten Art verlangt wurden (vgl. hierzu außer den Nachweisen im Berufungsurteil auch noch die Urteile vom 5. Dezember 1963 - BVerwG II C 73.61 - [Buchholz BVerwG 232, § 116 BBG Nr. 6 = RiA 1964 S. 229] und vom 16. September 1965 - BVerwG II C 64.63 - [Buchholz BVerwG 232, § 115 BBG Nr. 21 = ZBR 1966 S. 90]).
  • BVerwG, 21.06.1961 - VI C 162.58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 20.10.1967 - VI C 36.65
    Schließlich hat er nicht verkannt, daß es für die Anwendung der genannten Vorschrift nicht genügt, wenn die besonderen Fachkenntnisse für die Wahrnehmung des Amtes lediglich förderlich waren und der Beamte (Berufssoldat, RAD-...) deshalb vielleicht anderen Bewerbern, die eine solche Tätigkeit nicht aufzuweisen hatten, vorgezogen worden ist (vgl. hierzu die Urteile vom 21. Juni 1961 - BVerwG VI C 162.58 -, vom 13. Juni 1962 - BVerwG VI C 167.59 - und vom 16. Januar 1963 - BVerwG VI C 10.61 - [Buchholz BVerwG 232, § 116 BBG Nr. 3 = RiA 1963 S. 205]).
  • BVerwG, 19.09.1969 - VI C 104.65

    Ruhegehaltsfähige Dienstzeiten eines Beamten - Festsetzung eines

    Das Bundesverwaltungsgericht hat diese Vorschrift in ständiger Rechtsprechung dahin ausgelegt, daß unter "Amt" nicht das statusrechtliche Amt, insbesondere nicht das allgemeine Eingangsamt der Laufbahn, sondern ein dem Beamten (Berufsoffizier) übertragenes Aufgabengebiet besonderer Fachrichtung (Amt im funktionellen Sinn, Dienstposten) zu verstehen ist und daß von einer notwendigen Voraussetzung für die Wahrnehmung dieses Amtes nicht gesprochen werden kann, wenn die besonderen Fachkenntnisse hierfür lediglich förderlich waren (vgl. außer BVerwGE 15, 291 [294 f.] und 24, 133 [136 f.] auch Urteile vom 16. Januar 1963 - BVerwG VI C 10.61 - [Buchholz BVerwG 232, § 116 BBG Nr. 3], vom 5. Dezember 1963 - BVerwG II C 73.61 - [Buchholz BVerwG 232, § 116 BBG Nr. 6, = RiA 1964, 229], vom 16. September 1965 - BVerwG II C 64.63 - [Buchholz BVerwG 232, § 115 BBG Nr. 21 = DÖD 1965, 232] und vom 20. Oktober 1967 - BVerwG VI C 36.65 -).
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